Aufgaben und Organisation
Der Sozialhilfeverband Eferding ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Alle 12 Gemeinden des Bezirkes Eferding sind vertreten.
Der Sozialhilfeverband finanziert sich hauptsächlich durch die Beiträge der Gemeinden (SHV-Umlage).
Weitere Einnahmen sind:
Heimentgelte, Unkostenbeiträge für soziale Dienste und finanzielle Leistungen des Landes Oberösterreich
Zu den Aufgaben des Sozialhilfeverbandes zählen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (monatliche Geldleistungen)
- Einmalige Geld- und Sachleistungen in sozialen Notlagen
- Pflege und Betreuung in Alten- und Pflegeheimen
- Mobile Dienste:
- Mobile Betreuung und Hilfe (siehe Mobile Dienste)
- Hauskrankenpflege (siehe Mobile Dienste)
- Heimhilfe (siehe Mobile Dienste)
- Familienhilfe
- Sonstige Soziale Dienste
- Sozialberatungsstelle
Die Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes wickelt die administrativen Aufgaben ab:
- Vorbereitungen der Sitzungen von Verbandsversammlung, Verbandsvorstand, Personalbeirat und Prüfungsausschuss
- Umsetzung der Beschlüsse der Gremien
- Personalverrechnungen und –aufnahmen
- Baumaßnahmen
- Budget
- Regionaler Sozialplan
- Abrechnung der Mobilen Dienste
- Öffentlichkeitsarbeit
Ihre Ansprechpartner bei der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes Eferding:
Leiter der Geschäftsstelle:
Johann Essig
Tel: 07272/2407/303
Mail: Johann Essig
Sekretariat der Geschäftsstelle:
Sandra Steidl
Tel: 07272/2407/316
Mail: Sandra Steidl
Sachbearbeiterin für Mobile Soziale Dienste:
Anita Brandmayer
Tel: 07272/2407/304
Mail: Anita Brandmayer
Ihre Ansprechpartner im Sozialhilfe-Bereich:
Leitende Referentin für Sozialhilfe:
Sabine Schwebl
Tel: 07272/2407/306
Mail: Sabine Schwebl
Bedarfskoordinatorin für das Chancengleichheitsgesetz:
Martina Haslmayr
Tel: 07272/2407/315
Mail: Martina Haslmayr
Organe des Soziahilfeverbandes Eferding
Der Obmann
Obmann des Sozialhilfeverbandes Eferding ist Herr Bezirkshauptmann Dr. Michael Slapnicka.
Der Obmann vertritt den Sozialhilfeverband Eferding nach außen, ist für die laufende Geschäftsführung und die Durchführung der Beschlüsse des Verbandsvorstandes sowie der Verbandsversammlung verantwortlich.
Der Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand besteht aus fünf Bürgermeister des Bezirkes, die von der Verbandsversammlung gewählt werden.
Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht von der Verbandsversammlung oder vom Obmann zu besorgen sind. Dazu zählen unter Anderem Entscheidungen über:
- Personalangelegenheiten
- Käufe und Verkäufe
- Errichtung von Sozialen Diensten
Die Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Eferding besteht aus 24 Vertretern der 12 Gemeinden aus dem Bezirk Eferding, die von den jeweiligen Gemeinderäten gewählt werden.
Die Anzahl der von den einzelnen Gemeinden zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
Die Verbandsversammlung trifft die grundsätzlichen Entscheidungen der Verbandes.
Dazu zählen unter Anderem Entscheidungen über:
- den regionalen Sozialplan
- den Voranschlag und den Rechnungsabschluss
- die Errichtung von stationären Einrichtungen (Altenheime)
- die Wahl der Mitglieder in den Verbandsvorstand, in den Prüfungsausschuss und in den Personalbeirat
Der Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Mitglieder werden aus dem Kreise der Verbandsversammlung gewählt.
Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe festzustellen, ob die finanzielle Gebarung sparsam, wirtschaftlich, zweckmäßig und rechtlich korrekt geführt wird.
Der Personalbeirat
Der Personalbeirat besteht aus 4 Dienstgeber- und 3 Dienstnehmervertretern und unterstützt den Sozialhilfeverband Eferding bei Personalmaßnahmen.

