Aufgaben der Bedarfskoordinatorin für das Oö. Chancengleichheitsgesetz:
Durchführung des behördlichen Verfahrens (Bescheiderstellung, Assistenzkonferenz) für
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Heilbehandlungen
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Hilfe zur Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität
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Wohnen
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Mobile Betreuung und Hilfe - persönliche Assistenz
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Fahrtkosten
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Selbstversicherung in der Krankenversicherung
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Bedarfsorientierte Mindestsicherung
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Beratung allgemein
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Ansprechperson oder auf der Homepage des Landes OÖ.