Der Obmann der Sozialhilfeverbände Grieskirchen und Eferding ist kraft Gesetz der Bezirkshauptmann.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
Die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Grieskirchen besteht aus 45 Vertretern (33 ÖVP, 5 FPÖ, 4 SPÖ, 2 Grünen und 1 GZBWP) der 33 Gemeinden aus dem Bezirk Grieskirchen, die von den jeweiligen Gemeinderäten gewählt werden. Die Anzahl der von den einzelnen Gemeinden zu entsendenden VertreterInnen richtet sich nach der Größe der Gemeinden. Die Verbandsversammlung trifft die grundsätzlichen Entscheidungen des Verbandes.
Die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Eferding besteht aus 23 Vertretern (12 ÖVP, 7 SPÖ, 2 FPÖ und 2 Grüne) der 12 Gemeinden aus dem Bezirk Eferding, die von den jeweiligen Gemeinderäten gewählt werden. Die Anzahl der von den einzelnen Gemeinden zu entsendenden VertreterInnen richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Die Verbandsversammlung trifft die grundsätzlichen Entscheidungen des Verbandes.
Der Verbandsvorstand besteht aus 9 VertreterInnen des Bezirks, die von der Verbandsversammlung gewählt wurden:
Vorsitz führt:
Der Verbandsvorstand besteht aus 5 VertreterInnen des Bezirks, die von der Verbandsversammlung gewählt wurden:
Vorsitz führt:
Der Prüfungsausschuss wird ebenso von der Verbandsversammlung gewählt und besteht aus 9 Mitgliedern:
Der Prüfungsausschuss wird ebenso von der Verbandsversammlung gewählt und besteht aus 5 Mitgliedern:
Der Personalbeirat besteht aus drei Dienstgeber- und zwei DienstnehmervertreterInnen:
Der Personalbeirat besteht aus drei Dienstgeber- und zwei DienstnehmervertreterInnen:
Aufgaben der Verbandsversammlung
Aufgaben des Personalbeirates
Aufgaben des Verbandsvorstandes
Aufgaben des Prüfungsausschusses